Informationen zur Pflicht aller Schülerinnen und Schüler zu Antigen-Schnelltests in der Selbstanwendung

Ab Montag, 19. April 2021 müssen sich alle Schülerinnen und Schüler und alle an Schulen tätige Personen aller Schulformen Antigen-Schnelltests in der Selbstanwendung unterzeiehn um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, bzw. das Schulgebäude betreten zu dürfen.

Informationen für Eltern erhalten Sie unter anderem hier: